Revisionsstelle

Mandat

PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, wurde im April 2002 erstmals von der Generalversammlung zur gesetzlichen Revisionsstelle ernannt. Gemäss den Statuten der Gesellschaft ist die Revisionsstelle durch die Generalversammlung jedes Jahr neu zu ernennen beziehungsweise zu bestätigen. Das Berichtsjahr 2015 ist für den verantwortlichen Revisionsleiter Bruno Häfliger das dritte Jahr. Gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts darf der verantwortliche Revisionsleiter das Mandat maximal während sieben Jahren ausführen. Bruno Häfliger wird somit längstens bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2019 das Mandat des verantwortlichen Revisionsleiters ausüben.

Revisionshonorar —Die Summe der Revisionshonorare, die von der Revisionsgesellschaft im Berichtsjahr 2015 in Rechnung gestellt wurde, betrug TCHF 1 421.

Zusätzliche Honorare —Die Gesamtsumme der zusätzlichen Honorare, welche die Revisionsgesellschaft im Berichtsjahr 2015 vornehmlich für Steuer- und EDV-Beratung in Rechnung stellte, betrug insgesamt TCHF 98.

Aufsichts- und Kontrollinstrumente

Die Aufsicht und Kontrolle bezüglich der Beurteilung der Revisionsstelle wird vom Gesamtverwaltungsrat vorgenommen. Dabei wird der Gesamtverwaltungsrat vom Audit Committee unterstützt. Das Audit Committee stellt auch die laufende Kommunikation zur Revisionsstelle sicher und bespricht regelmässig mit deren Vertreter die Ergebnisse der Revisionstätigkeit im aufsichtsrechtlichen Bereich und im Bereich der Rechnungslegung sowie die Zweckmässigkeit der internen Kontrollsysteme. Die Revisionsstelle erstellt vor der Zwischenrevision einen Prüfungsplan zuhanden der Mitglieder des Audit Committee. Darin werden, basierend auf einer aktuellen Analyse der Geschäfts- und Prüfungsrisiken, die Revisionsschwerpunkte vorgeschlagen. Der Prüfungsplan wird vom Audit Committee und anschliessend auch vom Gesamtverwaltungsrat genehmigt. Dabei wird auch die Angemessenheit der Revisionshonorare sowie allfälliger Zusatzhonorare für «Non-audit»-Dienstleistungen überprüft. Der Bericht der Schlussrevision betreffend den Jahresabschluss wird an alle Verwaltungsratsmitglieder versandt. Er wird im Audit Committee mit der Revisionsstelle vorbesprochen und anschliessend vom Gesamtverwaltungsrat anlässlich der Sitzung respektive eines Zirkulationsbeschlusses für die Abnahme des Geschäftsberichts abschliessend genehmigt. Im Berichtsjahr 2015 hat die Revisionsstelle einmal an Sitzungen des Audit Committee teilgenommen. Der direkte Zugang der Revisionsstelle zum Audit Committee ist jederzeit gewährleistet. Angaben zur Organisation und zum Aufgabenbereich des Audit Committee befinden sich hier.