Der Erweiterten Geschäftsleitung der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG gehören per 31. Dezember 2014 drei Personen an:
Name, Verantwortung | Seit |
Dr. Adalbert Lechner, Länderverantwortung | 1993 |
Kamillo Kitzmantel, Länderverantwortung | 1994 |
Thomas Linemayr, Länderverantwortung | 1995 |
Dr. Adalbert Lechner (AT) Jurist — Herr Lechner durchlief nach seiner abgeschlossenen Promotion als Jurist zunächst verschiedene Stationen bei L'Oréal und Johnson & Johnson, wo er in leitenden Funktionen im Marketing- und Verkaufsbereich tätig war. Im Jahr 1993 trat er als CEO der österreichischen Tochtergesellschaft in die Lindt & Sprüngli Gruppe ein. 1997 übernahm er die Geschäftsleitung der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli GmbH in Aachen. Seit 2001 trägt Herr Lechner ebenfalls die Länderverantwortung für Österreich und ist seit 2011 Mitglied der Erweiterten Geschäftsleitung.
Kamillo Kitzmantel (AT / CH) Mag. Handelswissenschaft — Herr Kitzmantel war zunächst in verschiedenen Positionen bei Fischer Ski, Johnson & Johnson sowie Bahlsen tätig, bevor er 1994 als Marketing- und Verkaufsleiter zu Lindt & Sprüngli nach Deutschland kam. Ein Jahr später wurde er zum CEO der Schweizer Tochtergesellschaft ernannt, der er bis heute vorsteht. Vorübergehend übernahm er auch die Geschäftsführung der Ghirardelli Chocolate Company in den USA und die Länderverantwortung für den italienischen Markt. Seit 2011 ist er Mitglied der Erweiterten Geschäftsleitung und seit August 2012 zudem für den Bereich Duty Free zuständig.
Thomas Linemayr (AT) Mag. Betriebswirtschaft — Herr Linemayr begann seine Karriere innerhalb der Lindt & Sprüngli Gruppe im Jahr 1995 mit seinem Eintritt bei der deutschen Tochtergesellschaft in Aachen als Marketing- und Verkaufsdirektor. Im Jahr 1999 übernahm er als CEO die Führung der Lindt & Sprüngli USA in Stratham und trug in dieser Funktion erheblich zum Aufbau der Marke LINDT im grössten Schokolademarkt der Welt bei. Seit 2013 ist er zusätzlich zu seiner Position als CEO der Lindt & Sprüngli USA auch Mitglied der Erweiterten Geschäftsleitung und übernimmt im Rahmen dieser Aufgabe strategische Verantwortung innerhalb der Konzernspitze.
Die Mitglieder der Erweiterten Geschäftsleitung üben keinerlei weitere Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien aus. Sie haben weiter weder Leitungs- und Beraterfunktionen für Interessengruppen noch amtliche Funktionen oder politische Ämter inne. Es bestehen auch keine Managementverträge mit Gesellschaften oder natürlichen Personen ausserhalb des Konzerns.
Anzahl der zulässigen Tätigkeiten ausserhalb des Konzerns—Die Anzahl der Mandate in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten ausserhalb des Konzerns, die in das schweizerische Handelsregister oder ein vergleichbares ausländisches Register einzutragen sind, ist für die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Erweiterten Geschäftsleitung – jeweils unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Verwaltungsrat – beschränkt auf maximal zwei Mandate in börsenkotierten, fünf Mandate in nicht börsenkotierten Unternehmen und auf fünfzehn Mandate in anderen Rechtseinheiten wie Stiftungen und Vereinen.