Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung

An die Generalversammlung Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG, Kilchberg

Bericht zur Prüfung der Konzernrechnung

Prüfungsurteil

Wir haben die Konzernrechnung der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016, der Konzernerfolgsrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalnachweis und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Konzernanhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2016 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISAs) und den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethiscs for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Unser Prüfungsansatz

Überblick

Gesamtwesentlichkeit: CHF 41 000 000

Wir haben bei 26 Konzerngesellschaften in 18 Ländern Prüfungen («full scope audits») durchgeführt.

Unsere Prüfungen decken 99% der Umsatz­erlöse und Vermögenswerte des Konzerns ab.

Als besonders wichtige Prüfungssachverhalte haben wir folgende Themen identifiziert:

  • Immaterielle Vermögenswerte: Beurteilung der Werthaltigkeit des Goodwills
  • Finanzielle Vermögenswerte: Bewertung von Vermögenswerten aus Vorsorgeplänen
  • Umfang der Prüfung

    Unsere Prüfungsplanung basiert auf der Bestimmung der Wesentlichkeit und der Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der Konzernrechnung. Wir haben hierbei insbesondere jene Bereiche berücksichtigt, in denen Ermessensentscheide getroffen wurden. Dies trifft zum Beispiel auf wesentliche Schätzungen in der Rechnungslegung zu, bei denen Annahmen gemacht werden und die von zukünftigen Ereignissen abhängen, die von Natur aus unsicher sind. Wie in allen Prüfungen haben wir das Risiko der Umgehung von internen Kontrollen durch das Management und, neben anderen Aspekten, mögliche Hinweise auf ein Risiko für beabsichtigte falsche Darstellungen berücksichtigt.

    Bei der Identifizierung dieser Fokusbereiche haben wir zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Konzernrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der geografischen Struktur, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher der Konzern tätig ist.

    Die Konzernrechnung fasst 29 Einheiten im Konsolidierungskreis zusammen, wovon jede Einheit als Teilbereich angesehen wird. Zusammen mit der Geschäftsleitung haben wir 26 Konzerngesellschaften identifiziert, bei denen eine Prüfung der vollständigen Finanzinformationen durchgeführt wurde. Die 3 Konzerngesellschaften, die nicht im Umfang enthalten waren, sind für den Konzern unwesentlich und tragen weniger als 1% zu den Vermögenswerten und Umsatzerlösen des Konzerns bei.

    Wo die Arbeiten von Teilbereichsprüfern durchgeführt wurden, haben wir das angemessene Mass unserer Beteiligung als Konzernprüfer bei diesen Konzerngesellschaften festgelegt. Unsere Prüfungshandlungen umfassten eine gründliche Überprüfung des von den Teilbereichsprüfern angewandten Prüfungsansatzes und regelmässige Telefonate mit ausgewählten Teilbereichsprüfungsteams.

    Das Konzernprüfungsteam leitete direkt weitere spezifische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Konzernkonsolidierung und Bereiche mit wesentlichem Ermessensspielraum (einschliesslich Steuern, Goodwill, immaterielle Vermögenswerte, Treasury, Vorsorgeleistungen, Rechtsstreit und Eliminierung von nicht realisierten Zwischengewinnen im Warenlager).

    Zusammengenommen ergeben die Gebiete und Funktionen, die wir geprüft haben, 99% des Umsatzes und 99% der Vermögenswerte des Konzerns.

    Wesentlichkeit

    Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Konzernrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.

    Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Konzernrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Konzernrechnung als Ganzes zu beurteilen.

    Gesamtwesentlichkeit

    CHF 41 000 000

    Herleitung

    7.5% des Gewinns vor Steuern

    Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit

    Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir den Gewinn vor Steuern, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, an der die Erfolge des Konzerns üblicherweise gemessen werden. Zudem stellt der Gewinn vor Steuern eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen dar. Wir wählten 7.5% angesichts der hohen Eigenkapitalausstattung, der geringen Verschuldung und des bisherigen Leistungsausweises des Konzerns.

    Wir haben mit dem Verwaltungsrat vereinbart, diesem im Rahmen unserer Prüfung festgestellte, falsche Darstellungen über CHF 2 050 000 mitzuteilen; ebenso alle falschen Darstellungen unterhalb dieses Betrags, die aus unserer Sicht jedoch aus qualitativen Überlegungen eine Berichterstattung nahelegen.

    Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

    Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

    Immaterielle Vermögenswerte – Beurteilung der Werthaltigkeit des Goodwills

    Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

    Unser Prüfungsvorgehen

    Die immateriellen Vermögenswerte werden in der Bilanz mit CHF 1 424,4 Millionen ausgewiesen, wovon CHF 803,6 Millionen den Goodwill betreffen, der im Zusammenhang mit dem Erwerb von Russell Stover LLC, eines Schokoladenherstellers in den USA, im Jahr 2014 bilanziert wurde.

    Wir konzentrierten uns auf diesen Bereich aufgrund des wesentlichen Betrags des Goodwills und aufgrund des Umstands, dass die Bewertung des Goodwills durch die Geschäftsleitung einen wesentlichen Ermessensspielraum beinhaltet in Bezug auf die zukünftigen Ergebnisse des Geschäfts von Russell Stover.

    Die Geschäftsleitung vergleicht den Buchwert des Goodwills mit dem Nutzwert des zugrunde liegenden Geschäfts. Der Nutzwert wird durch die Schätzung der zukünftigen erwarteten Cashflows des Geschäfts berechnet. Wenn der Nutzwert tiefer ist als der Buchwert des Goodwills, wird eine Wertminderung erfasst.

    Die wesentlichsten Elemente sind die Beurteilung des angewandten Discounted-Cashflow-Modells und die zugrunde liegenden Annahmen. Die zugrunde liegenden Annahmen, die den grössten Ermessensspielraum erfordern, betreffen die langfristigen Wachstumsraten, die Wachstumsraten der EBIT-Marge und den für die Prognose von Cashflows verwendeten Diskontierungssatz.

    Wir verweisen auf Anhang 8 für Einzelheiten zum Impairment Test und den Annahmen der Geschäftsleitung.

    Wir evaluierten und hinterfragten die Komponenten der von der Geschäfts­leitung erstellten Prognosen der zukünftigen Cashflows durch die Geschäftsleitung und den Prozess, durch den sie festgelegt wurden.

    Die Lindt Gruppe erstellt Drei-Jahres-Budgets, die vom Verwaltungsrat genehmigt werden. Die Budgets sind die Grundlage der Cashflow-Prognosen der Geschäftsleitung, die in der Werthaltigkeitsbeurteilung verwendet werden.

    Wir verglichen die tatsächlichen Ergebnisse 2016 mit den im Impairment Test von 2015 verwendeten Cashflow-Prognosen, um rückblickend festzustellen, ob die Annahmen möglicherweise zu optimistisch waren.

    Im Jahr 2016 lag die Performance von Russell Stover unter der Prognose. Die Geschäftsleitung hat diese Situation im diesjährigen Modell angemessen abgebildet.

    Zudem haben wir die folgenden Annahmen der Geschäftsleitung evaluiert:

    – langfristige Wachstumsraten, durch den Vergleich dieser mit Wirtschafts- und Branchenprognosen;
    – Wachstumsraten der EBIT-Marge, durch den Vergleich dieser mit anderen reifen Produktionsgesellschaften von Lindt;

    – den Diskontierungssatz, durch die Beurteilung der Kapitalkosten für das Unternehmen und vergleichbare Organisationen sowie durch die Berücksichtigung länderspezifischer Faktoren.


    Wir führten gründliche Sensitivitätsanalysen der wesentlichen Annahmen durch, um zu ermitteln, inwiefern Änderungen dieser Annahmen, einzeln oder als Ganzes, eine Wertminderung des Goodwills notwendig machen würden. Wir haben den Headroom der Sensitivitätsanalysen mit der Geschäftsleitung besprochen. Wir kamen zum Schluss, dass die Annahmen konsistent sind und mit unseren Erwartungen übereinstimmen, und stimmen mit der Meinung überein, dass eine Wertminderung nicht notwendig ist.

    Finanzielle Vermögenswerte – Bewertung von Vermögenswerten aus Vorsorgeplänen

    Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

    Unser Prüfungsvorgehen

    Die finanziellen Vermögenswerte werden in der Bilanz mit CHF 1 302,2 Millionen ausgewiesen, wovon CHF 1 300,9 Millionen Vermögenswerte aus Vorsorgeplänen betreffen.

    Wir konzentrierten uns auf diesen Bereich aufgrund des wesentlichen Betrags der Vermögenswerte aus Vorsorgeplänen und aufgrund des Umstands, dass die von der Geschäftsleitung erstellten Bewertung dieser Position Ermessensspielräume in Bezug auf zukünftige Entwicklungen beinhaltet, die die Mitarbeitenden und die Vorsorgepläne des Konzerns betreffen.

    Die Geschäftsleitung beauftragt einen externen Aktuar zur Durchführung der Berechnung der Nettoposition aus Vorsorgeplänen. Die der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen, die den grössten Ermessensspielraum ­erfordern, betreffen die Gehalts- und Rentenentwicklungsraten, die Sterblichkeitsrate und die Inflationsrate.

    Für weitere Informationen verweisen wir auf die Anhänge 9 und 18.

    Wir verglichen die Personaldaten, die in der Berechnung der Vorsorgeverpflichtungen verwendet wurden, mit den von der externen Pensionskasse bereitgestellten Daten. Wir haben keine Unterschiede festgestellt.

    Wir beurteilten den Auftrag sowie die fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit des von der Geschäftsleitung beauftragten Aktuars. Wir kamen zum Schluss, dass wir uns auf die vom Aktuar durchgeführte Berechnung stützen können.

    Weiter haben wir die folgenden von der Geschäftsleitung verwendeten Annahmen evaluiert:

    – Gehalts- und Rentenentwicklungsraten, durch den Vergleich dieser mit Wirtschafts- und Branchenprognosen;– Rentenentwicklungsraten, durch den Vergleich dieser mit Branchen-Bezugsgrössen;
    – die Sterblichkeitsrate, durch die Sicherstellung, dass eine angemessene Generationstabelle verwendet wurde;

    – die Inflationsrate, durch den Vergleich dieser mit relevanten Marktdaten.


    Basierend auf den erlangten Prüfungsnachweisen stellten wir fest, dass die von der Geschäftsleitung verwendeten Annahmen zur Bewertung der Netto-Vermögenswerte aus Vorsorgeplänen innerhalb einer vernünftigen Bandbreite liegen verglichen mit unserer eigenen auf verschiedenen ­Wirtschaftsindikatoren basierenden Übersicht von akzeptablen Bandbreiten von Annahmen betreffend Pensionsberechnungen.

    Übrige Informationen im Geschäftsbericht

    Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der Konzernrechnung, der Jahresrechnung, des Vergütungsberichts der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG und unserer dazugehörigen Berichte.

    Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur Konzernrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen Informationen.

    Im Rahmen unserer Prüfung der Konzernrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen im Geschäftsbericht zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur Konzernrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.

    Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung

    Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

    Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

    Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung

    Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

    Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts. 

    Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

    Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

    PricewaterhouseCoopers AG

    Bruno Häfliger
    Revisionsexperte
    Leitender Revisor

    Richard Müller
    Revisionsexperte

    Zürich, 6. März 2017